Unser Beitrag zum Streuobstpakt

1.200 Streuobstbäume in der Fränkischen Schweiz

In den letzten Jahrzehnten sind unsere Streuobstbestände im Freistaat leider stark zurückgegangen. Mit dem Streuobstpakt möchte die Bayerische Staatsregierung zusammen mit vielen Partnern aus Verbänden und Wirtschaft diese Entwicklung stoppen und bis zum Jahr 2035 die Pflanzung von einer Million neuer Streuobstbäume fördern. Hierfür wurde das Förderprogramm „Streuobst für alle“ gestartet. Gefördert wird der Kauf hochstämmiger Obstgehölze mit bis zu 45 Euro der Bruttokosten pro Baum. Als Eigenanteil bleiben lediglich die Aufwendungen für das Pflanzmaterial (wie Wühlmauschutz, Pflock oder Strick).

In diesem Jahr wollen die zwölf Kommunen der ILE Fränkische Schweiz AKTIV 1.200 Obstbäume finanzieren. Pflanzen Sie mit!

Egal ob Verein, Familie oder Landwirt … Sie alle können mitmachen!

Sie haben ein Grundstück, einen Garten, einen Wald oder eine Wiese, wo Sie gern mindestens einen Obstbaum pflanzen möchten? Dann melden Sie sich bis Ende September bei uns. Wir wickeln für Sie das Finanzielle mit dem Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken ab. Im November werden die Bäume im jeweiligen Gemeindegebiet verteilt (Termine finden Sie in den Mitteilungsblättern und bald auch auf dieser Seite).

Wir überarbeiten gerade unsere Sortimentsliste. Ab Mai finden Sie hier die Bestellmöglichkeit für Ihre Streuobstbäume.

 

Kurz zusammengefasst:

  • Sie suchen sich aus der unten verlinkten Bestell-Liste Ihre Lieblingsbäume aus. Wenn Sie besondere Sortenwünsche haben, hilft Ihnen die Sortimentsliste.
  • Sie bestellen die Bäume bei den verantwortlichen Mitarbeitern Ihrer Gemeinde (siehe Bestell-Liste) und geben hier auch die Adresse bzw. Flurnummer an, wo die Bäume gepflanzt werden sollen
  • Das ILE-Management bestellt die Bäume gesammelt bei der Baumschule Schmitt bis Mitte Oktober und übernimmt die Abwicklung mit dem Amt für Ländliche Entwicklung
  • Im November erfolgt die Ausgabe der Bäume an einem zentralen Ort in Ihrer jeweiligen Kommune
  • Sie pflanzen auf Ihrem Grundstück einen oder mehrere Streuobstbäume
  • Die Zweckbindungsfrist beträgt 12 Jahre, d.h. so lange muss der Baum mindestens bei Ihnen stehen