Das Regionalbudget zählt zu den beliebtesten Förderungen der Integrierten Ländlichen Entwicklung.
Mit dem Regionalbudget fördern die Ämter für Ländliche Entwicklung Gemeinden, die sich freiwillig im Rahmen einer Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) zusammengeschlossen haben (ILE-Zusammenschlüsse). Dadurch soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt werden.
Was kann gefördert werden?
Mit dem „Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Konzepts der Integrierten Ländlichen Entwicklungen dienen, also den Zweck verfolgen die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur
- Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
- Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
- Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
- Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
- Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
- Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Das zu fördernde Projekt muss also zwischen 625 EUR und 20.000 EUR kosten und eines oder mehrere Ziele der ILE unterstützen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.
Inspiration finden Sie bei den Projekten aus dem Jahr 2021 oder dem Jahr 2022.
Von einer Förderung ausgenommen sind
- Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten;
- der Landankauf;
- Kauf von Tieren;
- Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung;
- Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind;
- Leistungen der öffentlichen Verwaltung;
- laufender Betrieb;
- Unterhaltung;
- Ausgaben in Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB;
- einzelbetriebliche Beratung;
- Personal- und Sachleistungen für die Durchführung des Regionalmanagements; Personalleistungen.
Wie funktionierts?
- Sie lassen sich vom ILE-Management beraten, ob Ihre Projektidee förderfähig ist.
- Sie stellen einen Antrag auf Förderung und schicken ihn per Email an das ILE-Management.
Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und vom Entscheidungsgremium anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.
Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem ILE-Zusammenschluss Fränkische Schweiz AKTIV und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.
Nach Unterzeichnung der Verträge können Sie mit Ihrem Projekt starten.- Anschließend beginnt die Projektarbeit – die ausgewählten Projekte werden von den jeweiligen Projektträgern in Vorleistung umgesetzt.
- Bis zum 20. September 2023 müssen die Projekte abgeschlossen, d.h. auch bezahlt und die Rechnungen zusammen mit dem Durchführungsnachweis bei der ILE eingereicht werden.
- Die vertraglich vereinbarte Förderung wird Ihnen bis zum Dezember 2023 erstattet.
Wer kann eine Förderung bekommen?
- a) Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
- b) natürliche Personen und Personengesellschaften.
Antragsteller können also zum Beispiel Vereine, Privatpersonen, Unternehmer, Kirchen oder Kommunen sein. Diese müssen im Gebiet der ILE Fränkische Schweiz AKTIV liegen.
Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert werden können bis zu 70% der förderfähigen Nettokosten. Das entspricht etwa 60% der förderfähigen Gesamtkosten. Ein Projekt kann mit höchstens 10.000 EUR gefördert werden. Sollten die tatsächlichen Gesamtkosten eines bewilligten Projektes geringer ausfallen als veranschlagt, wirkt sich das auch auf die vereinbarte Fördersumme aus. Die Einholung eines Angebots ist für die Bewerbung daher sehr zu empfehlen.
Was muss ich für eine Förderung tun?
Eine Antragstellung ist von Samstag, den 01. Oktober 2022 bis zum Montag, den 21. November 2022 ausschließlich per E-Mail an corinna.brauer@ile-fsa.de möglich.
Die Einholung eines Angebots zur besseren Kostenschätzung ist nicht verpflichtend, jedoch sehr zu empfehlen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ihre Idee förderwürdig ist oder Sie Hilfe bei der Antragstellung benötigen nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Das Kleingedruckte:
Voraussetzungen: Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Als Maßnahmenbeginn ist grundsätzlich bereits die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags bzw. auch der Materialkauf für die beantragte Maßnahme zu werten.
Eine Maßnahme gilt nicht als begonnen, wenn der Vertrag ein eindeutiges und ohne finanzielle Folgen bleibendes Rücktrittsrecht für den Fall der Nichtgewährung der beantragten Zuwendung enthält oder unter einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung hinsichtlich der Nichtgewährung der beantragten Zuwendung geschlossen wird.
Nicht als Beginn des Vorhabens gilt der Abschluss von Verträgen, die der Vorbereitung oder Planung des Projekts (einschließlich der Antragvorbereitung und -erstellung) dienen. Bei Baumaßnahmen gelten dementsprechend Planungsaufträge bis einschließlich Leistungsphase 7 HOAI, Baugrunduntersuchungen und Grunderwerb nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung. Auch das Herrichten des Grundstücks (z.B. Planieren) gilt nicht als Beginn des Vorhabens, wenn die Auftragsvergabe hierfür von den weiteren Vergaben getrennt werden kann.
Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU zu De-minimis-Beihilfen (z. B. Gewerbe-De-minimis-Beihilfen) zu beachten. Nähere Informationen zur Abwicklung von De-minimis-Beihilfen wie Verordnungen, Merkblätter, De-minimis-Erklärungen sind auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu finden.
Art und Umfang der Förderung: Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.
Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Die Summe der Zuwendungen (Zuschüsse und Förderdarlehen) darf jedoch bei öffentlichen und gemeinschaftlichen Maßnahmen 90 %, bei privaten Maßnahmen 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten. Eine zusätzliche Förderung über die FinR-LE oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt.
Eine Kombination der Fördermöglichkeiten des Regionalbudgets und des „Verfügungsrahmens Ökoprojekte“ ist nicht möglich.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.
Ansprechpartnerin Regionalbudget:
Allianzmanagerin Corinna Brauer
Telefon: 09194 – 979 94 28
Mobil: 0160 – 8938 207
E-Mail: corinna.brauer@ile-fsa.de
ILE Fränkische Schweiz AKTIV e.V.
Kirchenplatz 2
91320 Ebermannstadt