Fördermöglichkeiten für Kleinstunternehmen und Wirtshäuser

Im Rahmen des Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms gibt es eine Förderung von Kleinstunternehmen, die bisher kaum in Anspruch genommen wurde. Gefördert werden Unternehmen, die einen Beitrag zur Verbesserung der Grund- und Nahversorgung leisten, wie Lebensmittelgeschäfte, Handwerker und Dienstleister. Vor allem Erweiterungen und Umbauten fallen unter das Förderprogramm. Förderfähig wäre zum Beispiel eine Werkstatt, die in eine leerstehende Hofstelle zieht.

Die Förderquote beträgt bis zu 35% bei höchstens 200.000€. Die Förderung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn es in der betreffenden Ortschaft eine Dorferneuerung gibt. Das Amt für Ländliche Entwicklung hat darauf hingewiesen, dass diese Förderung bisher kaum in Anspruch genommen wurde und noch viele Fördergelder für diesen Zweck zur Verfügung stehen.

Von dieser Förderung nicht abgedeckt werden Sanierungen von Wirtshäusern. Um die Fränkische Wirtshauskultur dennoch unterstützen zu können wird gerade ein neues Förderprogramm aufgelegt.

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